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Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten

Hier sind allgemein gültige Erklärungen zu den einzelnen Hilfsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeführt.
→  Manchmal gibt es auch zusätzlich einige gezielte Infos, zu Stadt und Landkreis Kaiserslautern.

Pflegestützpunkte (PSP)

Sind neutrale Anlaufstellen, für alle Fragen rund um die Pflege und zur Unterstützung im Alltag. Sie informieren über Pflegegrade, Sachleistungen, Hilfsmittel usw. und sind behilflich bei der Erstellung eines passenden Versorgungsplanes. Es ist keine Verordnung, bzw. Einstufung in einen Pflegegrad vorab notwendig!
Pflegestützpunkte werden von Kassen und kommunalen Träger finanziert, und sind somit kostenfrei!

Kontakte

Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste (AHPB) / Ehrenamtliche Begleitung

Ein AHPB bietet neben der Hospizbegleitung durch Ehrenamtliche, eine umfassende Beratung zu palliativ-pflegerischen Maßnahmen. Nach Abstimmung mit beteiligten Pflegediensten sowie den Haus- oder Fachärzten, erfolgt eine Beratung durch hauptamtliche, speziell ausgebildete Pflegefachkräfte (=„Palliative Care“ Weiterbildung) oder auch durch Sozialarbeiter:innen.
Es werden Hilfen für die Betreuung, Versorgung und Begleitung im eigenen Zuhause angeboten, sowie bei Bedarf auch Unterbringungen, der Patienten:innen, in stationären Einrichtungen auf den Weg gebracht. Der AHPB unterstützt und entlastet in dieser schwierigen Lebenssituation und handelt nach einem ganzheitlichen Ansatz (d.h. der Mensch wird als Ganzes mit psychosozialen, emotionalen, spirituellen und seelischen Bedürfnissen gesehen). Ein AHPB steht auch beratend und entlastend zur Seite bei Themen wie Krankheit, Sterben, Tod und Trauer. 
Es geht um die Lebensqualität, Selbstbestimmtheit, Würde und Geborgenheit bis zuletzt. Ein AHPB kommt sowohl nach Hause, als auch in eine stationäre Einrichtung. 
Entscheiden sich Betroffene für eine ehrenamtliche Begleitung, wählt der AHPB eine ehrenamtliche Begleitung aus, stellt den Kontakt zu der Familie/den Betroffenen her und begleitet beim Erstbesuch.
Ehrenamtliche Begleiter:innen werden zuvor durch entsprechende Kurse auf ihre Aufgaben vorbereitet. Auch während der Einsätze wird das “Ehrenamt” vom AHPB Team betreut und begleitet. 
Eine ehrenamtliche Begleitung schenkt Zeit, ist da, hört zu, ist Gesprächspartner:in und Begleiter:in für die Erkrankten aber auch für die Menschen in deren Umfeld.
Die Begleitung ist zu Hause, in einer stationären Wohn-/Pflegeeinrichtung (Ausnahme stationäre Hospize), oder im Krankenhaus möglich. Ein AHPB übernimmt keinerlei pflegerische Aufgaben.
Für Betroffene (=mit einer Palliativen Diagnose) sind die Leistungen kostenfrei, eine Pflegegrad, eine Einstufung durch den MDK oder eine Verordnung wird nicht benötigt! 

In Stadt und Landkreis Kaiserslautern: 
Hier ist der AHPB teil des “Hospizverein für Stadt und Lankreis Kaiserslautern e.V.”  
Eine Beratung/Begleitung durch den AHPB ist sozusagen die Basis einer guten Hospiz- und Palliativversorgung. 
Hier werden Ihre ganz eigenen Wünsche und Bedarfe erfasst und ein entsprechendes Versorgungsteam aus den möglichen Hilfsangeboten vor Ort zusammengestellt. 
Ein wichtiger Teil der AHPB sind unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, sie sind Herzstück der Arbeit.
Der AHPB koordiniert, auf Wunsch der Betroffenen, den Einsatz einesEhrenamtes und bereitet Dieses auf die Einsätze in den Familien dementsprechend vor.
DieseVorbereitungskurse für ehrenamtliche Mitarbeiter sowie die Begleitung während der Einsätze, werden ebenfalls durch den AHPB Team übernommen.
Es kümmert sich des weiteren um Fort- und Weiterbildungen, führt  Letzte - Hilfe - Kurse für Angehörige durch, bietet Hilfen für Trauernde an, gestaltet Gedenkgottesdienste, betreut die Himmelsbriefkästen, ist in Öffentlichkeitsarbeit tätig, uvm….
Der AHPB ist für Stadt und Landkreis Kaiserslautern zuständig. 
Eine Beratung / Begleitung ist ab Diagnosestellung möglich und kombinierbar mit verschiensten Pflegediensten, -einrichtungen und SAPV Teams, unabhänging von Vereinszugehörigkeit, Konfession….etc.  

In Rheinland-Pfalz basiert das Modell des AHPB auf spezifischen Ergänzungsrahmenvereinbarungen (§ 39a SGB V) , weshalb der Name AHPB, hier für eine koordinierte Hilfe aus Ehrenamt und Fachberatung steht.
In anderen Bundesländern oder in verschiedenen Kommunen bzw. kreisfreien Städten werden diese Dienste oftmals auch als Ambulante Hospizdienste (AHD) oder Ambulante Hospiz- undPalliativdienste (AHPD) bezeichnet - wobei deren Leistungen identisch oder sehr ähnlich sind.

Kontakte

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst (AKHD) / Ehrenamtliche Begleitung Kinder

Bei einem AKHD  handelt es sich um ein Angebot welches Familien mit lebensverkürzt erkrankten Kindern/Jugendlichen und jungen Erwachsenen beratet, unterstützt und entlastet. Auch hier geht es um eine ganzheitliche Begleitung auf psychosozialer, emotionaler, spiritueller und seelischer Ebene.

Während des gesamten Krankheitsverlaufs, des Abschieds und der Trauer besteht für Familien diese Angebot - und das bereits ab Diagnosestellung!
Deshalb spricht man im Falle einer solchen Begleitung auch vielmehr von einer Lebensbegleitung als von einer Sterbebegleitung!
Dieses Hilfsangebot für die Familien kann Wochen, Monate oder Jahre bestehen.
Der AKHD kann während dieser Zeit Kontakte zu Ärzten und verschiedenen Diensten herstellen, palliativ - pflegerisch beraten, Unterstützungsangebote vermitteln sowie auch Ansprechpartner:in für Schulen, Kitas, Kliniken, Jugendämter usw. sein.    
Auch hier werden, wie beim Ambulanten Hospizdienst für Erwachsene, ehrenamtliche Helfer eingesetzt.
Diese werden durch qualifizierte Fachkräfte ausgebildet und auf dieses Amt vorbereitet. Im weiteren Verlauf, während einer Familienbegleitung, wird das Ehrenamt durch diese Fachkräfte betreut, unterstützt und weitergebildet.  

Das Ehrenamt schenkt Zeit!

Zeit für die erkrankten Kinder und Jugendlichen aber auch für die Geschwisterkinder!
Zeit für Unterstützung und Entlastung im Alltag, aber auch für Gespräche und Fragen der Eltern und Begleitenden!
Zeit da zu sein für diese Familien, in dieser schwierigen Lebenssituation!
Ein AKHD übernimmt keinerlei pflegerische Tätigkeiten.
Es entstehen keine Kosten, das Angebot ist unabhängig von Nationalität und Konfessionszugehörigkeit!

In Stadt und Landkreis Kaiserslautern: 
Hier gehört der AKHD dem “Hospizverein für Stadt und Lankreis Kaiserslautern e.V.” an. 
Eine Beratung erfolgt durch das Team des AKHD. Auch hier ist ein ausführliches Beratungsgespräch Basis für eine koordinierte Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Ihren Familien. 
Wünsche und Bedürfnisse der Familien werden erfasst und Informationen / Kontakte zur Versorgung und Begleitung weitergegeben.
Wichtig sind auch hier die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, diese sind das Herzstück der Arbeit.
Der AKHD koordiniert auf Wunsch deren Einsätze, Zuhause oder in einer Einrichtung.
Es sucht ein passendes “Ehrenamt” aus, stellt den Kontakt zur Familie her und bringt die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen zum Erstbesuch.
Der AKHD ist zuständig für Vorbereitung sowie Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. 
Während der Einsätze, in den Familien, wird das “Ehrenamt” vom AKHD betreut und begleitet, es finden regelmäßige Gruppen- bzw. Einzelgespräche statt.
Bei einer Begleitung durch den AKHD wird immer die Gesamtsituation der Familie berücksichtigt.
Der AKHD ist für Stadt und Landkreis Kaiserslautern zuständig. Er betreut aber zusätzlich noch weit über unseren Landkreis hinaus betroffene Familien (Bei Bedarf, die Zuständigkeit bitte erfragen!), da es nicht soviele AKHD Angebote gibt.  
Eine Beratung / Begleitung ist ab Diagnosestellung möglich und ist kombinierbar mit verschiensten Pflegediensten, -einrichtungen und SAPV Teams, unabhänging von Vereinszugehörigkeit, Konfession…etc.

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Netzwerke, Beratungsdienste, Koordinierungsstellen

Bei diesen Angeboten handelt es sich meist um  Zusammenschlüsse unterschiedlichster Berufsgruppen, Anbieter:innen, Dienste, Institutionen, sowie Träger:innen… des Gesundheits-, Pflege-, und Sozialwesens. Diese haben sich allesamt zum Ziel gesetzt, Lebenssituation und Versorgung von pflege- und hilfsbedürftigen Menschen zu verbessern.
Auch wenn sich der Bereich Ihres jeweiligen Wirkens unterscheidet, geht es inhaltlich jedoch immer um: 

  • Vernetzung, Verknüpfung und Kooperation zwischen den Mitwirkenden
  • Kommunikation und Austausch untereinander
  • Verbesserungen an Schnittstellen und Versorgungsstrukturen
  • Gemeinsame Weiterentwicklung und Qualitätssicherung
  • Öffentlichkeits-, Beratungs- und Informationsarbeit

Es bestehen vor Ort auch Angebote bei denen sich Betroffene untereinander Austauschen und so gegenseitig unterstützen, hier entsteht „Gemeinsamkeit“, ein Gefühl nicht alleine zu sein.
Diese Dienste und Angebote sind für alle Hilfesuchende kostenfrei!

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Betreuungsvereine

Sind Anlaufstellen für Ratsuchende, Betroffene, Angehörige und Betreuende
Es gibt Informationen und Aufklärung über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung usw..
Zielsetzung hierbei ist Selbstbestimmung und ein Leben in Würde bis zuletzt.  
Ein Beratungsgespräch beim Betreuungsverein ist in der Regel kostenlos, da sich diese Vereine durch staatliche und kommunale Förderung finanzieren.

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Ambulante Pflegedienste (APD) / Allgemeine Ambulante Palliativ Versorgung (AAPV)

Ein APD versorgt Menschen im häuslichen, vertrauten Umfeld
Das Angebot umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Betreuungsleistungen.
Die Kostenübernahme erfolgt komplett oder teilweise, je nach Situation und Pflegegradeinstufung durch den MDK (=Medizinische Dienst der Krankenkasse).
Eine ärztliche Verordnung sowie eine Einstufung des MDK ist notwendig!
(Bei sofortigem Eintritt eines Pflegebedarfes ist eine Kostenübernahme evtl. auch rückwirkend möglich.)
Ist die übliche häusliche Pflege (ambulanter Pflegedienst + hausärztliche Versorgung) nicht mehr ausreichend, kann das bestehende Versorgungsteam jederzeit um zusätzliche Angebote erweitert werden.
Bei Hochaltrigen oder palliativ erkrankten Patienten:innen spricht man in diesem Rahmen dann oftmals auch von einer AAPV. 
Sind Symptome wie Schmerz, Übelkeit, Erbrechen, Angst, Atemnot… zunehmend oder schwerer beherschbar, kann neben weiteren Fachärzten:innen auch ein/e Palliativmediziner:in hinzugezogen werden, um  diese “zunehmende Symptomlast”, mit entsprechenden Medikamenten/Maßnahmen, besser beherrschen zu können.
 

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Speziallisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Eine SAPV ist ein weiteres zusätzliches Angebot bei einem komplexen Versorgungsbedarf, d.h. die Symptomlast ist besonders hoch, schwierig einstellbar oder sehr instabil
Dies ist oft der Fall bei schon weit fortgeschrittenen Erkrankungen. Schmerzen, Übelkeit, Angstzustände und Atemnot sind dann oft sehr schwer beherrschbar. Diese Krisensituationen erfordern ein spezielles Fachwissen im Umgang, hier sind sogenannte multiprofessionelle „Palliative - Care - Teams“ im Einsatz (= Ärzte:innen und Pflegefachkräfte mit spezieller Weiterbildung), welche eine 24 Stunden Erreichbarkeit / 7 Tage die Woche anbieten.

Betroffene und deren Begleitende werden von diesen Teams gut auf diese Krisensituationen vorbereitet und mit Medikamenten versorgt, um so den Patienten:innen ein Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung so lange es geht möglich zu machen. Das Team kann aber auch dann behilflich sein, wenn die Aufnahme auf eine Palliativstation oder in ein stationäres Hospiz doch noch notwendig wird.

Ein SAPV Team kann Zuhause, in Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen, Krankenhäusern sowie ggf. auch im stationären Hospiz hinzugezogen werden.
Ein solches Team berät, informiert, erstellt Notfallplanungen, leitet Angehörige und Begleiter an und ist gut vernetzt. Es arbeitet zusammen mit verschiedensten Anbietern:innen wie z.B. Pflegediensten, Pflegeheimen, Palliativstationen, Psychologen, Seelsorgern, Apotheken und Sanitätshäusern.

Eine SAPV ist verordnungspflichtig! Hausärzte:innen , Fachärzte:innen, sowie bei einer Krankenhausentlassung betreuende Ärzte:innen, können eine SAPV verordnen!

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Ambulante Kinderpflegedienste (AKPD)

Ein ambulanter Kinderpflegedienst (AKPD) versorgt chronisch kranke, schwerspflegebedürftige oder beeinträchtigte Kinder und Jugendliche in deren häuslichem Umfeld. Ein AKPD ermöglicht so ein verbleiben in der Familie, vermeidet Krankenhausaufenthalte und entlastet Eltern durch medizinische Behandlungspflege (z.B. Beatmung, Tracheostoma, Sondenernährung, Medikamentengabe, Monitoring, Verbandwechsel ….), Grundpflege (z.B. Waschen, Mobilisation…) und kann behilflich sein bei einer pädagogische Betreuung (z.B. Begleitung in Kita/Schule).
So wird eine Verbesserung der Lebensqualität des Kindes und eine Entlastung der Angehörigen erreicht.
Eingesetz werden bei einem AKPD qualifizierte Kinderkrankenpflegekräfte.
Kostenübernahme erfolgt in der Regel über die Krankenkassen/ bzw. die Pflegekassen nach Pflegegradeinstufung. 
Verordnung wird vom zuständigen Kinderarzt/in, Facharzt/in oder ggfs. bei einer Klinikentlassung ausgestellt.

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Stationäre Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Kurz-/ Langzeitpflege)

In verschiedensten stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen (kurzzeitig z.B. zur Überbrückung, wie langfristig z.B. in einem Pflege- oder Wohnheim) ist eine zusätzliche Begleitung durch einen Hospizdienst, durch ehrenamtliche Hospizhelfer oder auch durch ein SAPV Team möglich. 
Die Pflegetätigkeiten übernimmt das Pflegepersonal der jeweiligen Einrichtung, das Angebot der amb. Hospiz- und Palliativbegleitung bei einem komplexen Versorgungsbedarf, bietet  zusätzliche Unterstützung  und Entlastung. Durch diese Möglichkeiten können parallel auch psychosoziale und spirituelle Hilfen angeboten werden.

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Palliativstationen in Krankenhäusern / Kliniken

Eine Palliativstation bietet nicht mehr heilbar erkrankten Menschen, eine umfassende Akutversorgung in Krisensituationen. Das heißt die Symptomlast von Schmerz, Atemnot, Übelkeit, Angst, Panik, Delir… in Folge einer bestehenden Palliativen Erkrankung nimmt so sehr zu, bzw. ist so instabil, das Diese mit den bisherigen medizinischen Maßnahmen nicht mehr beherrschbar ist. 

Ziel der Behandlung ist hier, die Situation soweit zu stabilisieren das Patienten:innen nach Hause entlassen, bzw. in ein stationäres Hospiz verlegt werden können. 
So können Betroffene die noch verbleibende Zeit - mit ihren Familien, Zugehörigen und Nahestehenden, Zuhause oder im stationären Hospiz - in Ruhe und Geborgenheit verbringen. 
Es geht um die Lebensqualität und Würde bis Zuletzt. 

Leider ist oftmals Infolge einer viel zu späten Inanspruchnahme der Hilfs- und Versorgungsangebote, einer nicht zu stabilisierenden Krisensituation, oder auch eines schon zu schlechten Allgemeinzustandes, keine Entlassung/Verlegung mehr möglich.
Letzte Begleitungen und Abschiede gibt es auch hier sehr oft. 
Eine Psychosoziale, spirituelle und seelsorgerische Begleitung ist auch hier vor Ort möglich. 
Ein schon zuvor eingesetztes Ehrenamt kann auf einer  Palliativstation weiter begleiten.
Auf diesen Stationen ist ein ganzheitliches Konzept wegweisend. 
Die Einbeziehung und Unterstützung der An- und Zugehörigen ist ebenso wichtig wie die Bedürfnisse und Wünsche der schwerkranken Menschen.
Niemand soll sich hier alleine gelassen, oder mit seinen Sorgen und Ängsten nicht gut aufgehoben fühlen.

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Stationäre Hospize

Hier ist ein Ort der Ruhe und Geborgenheit.
Die Aufgabe eines stationären Hospizes liegt in einer ganzheitlichen Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen sowie deren An- und Zugehörigen. 
Dazu gehören palliativ- pflegerische Leistungen zur Symptom- und Schmerzlinderung genauso wie eine soziale, psychologische und spirituelle Unterstützung
Angehörige sowie Nahestehende der Patienten:innen, werden beim Abschied und in ihrer Trauer begleitet. 
Es wird unterstützt bei existenziellen Fragen, Begleitende werden in die Betreuung mit einbezogen, hier ist Zeit zum Zuhören, zum Reden und zum beantworten von Fragen.
Aber auch Raum für Ruhe, Stille, Erinnerungen und Gedanken.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit noch letzte Wünsche zu erfüllen (evtl. auch mit Hilfe des Wünschewagens). 
Hier können auch letzte, wichtige, klärende Gespräche geführt werden, mit Familienangehörigen, Partnern:innen, Freunden:innen, Seelsorgern:innen.
Das gesamte Team versucht einen Abschied in Ruhe und Würde  bis Zuletzt zu ermöglichen.

Manchmal können Patienten:innen in einem stationären Hospiz noch einmal soweit versorgt und stabilisiert werden, damit eine Entlassung nach Hause möglich wird. So kann die noch verbleibende Zeit im häuslichen Umfeld im Kreise der Familie verbracht werden.

Es gibt  stationäre Hospize in denen auch Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern für eine gewisse Zeitspanne aufgenommen werden können.
Das schwer erkrankte Kind wird dort bestens um- und versorgt, so ermöglicht man den Eltern einmal Pause vom 
Pflegealltag zu machen, um neue Kraft zu schöpfen.
Diese können durchatmen, entspannen, etwas für sich Selbst tun, oder Zeit mit den Geschwisterkindern verbringen.
Eben einfach einmal nur Familie sein, in einem geschützten Raum!

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Medizinische Versorgung (Ärzte:innen)

Die wohl gängigste medizinische Versorgung erfolgt durch unsere niedergelassenen Hausärzte:innen.
Diese sind die ersten Anlaufstellen bei einer palliativen Diagnose und können auch  die weitere Versorgung dieser Patienten:innen übernehmen.
→ Es ist kein direkter Arztwechsel zu einem/er Palliativmediziner/in nötig!
Hausärzte:innen sind sozusagen Lotsen durch das Gesundheitssystem. Sie klären auf, legen weitere Wege fest, schreiben Rezepte und Verordnungen, Veranlassen Überweisungen zu bestimmten Fachärzten:innen oder können Einweisungen für stationäre Aufenthalte ausstellen.

Im weiteren Verlauf einer palliativen Erkrankung kommen dann oft Ärzte:innen mit bestimmten Fachweiterbildungen  wie z.B. Palliativmediziner:innen hinzu, welche speziell dafür ausgebildet sind, Schwerkranke oder Sterbende mit komplexen Krankheitssituationen und einer schwer beherrschbaren Symptomlast zu versorgen/begleiten.
Dies ist im häuslichen Umfeld, aber auch in einem Wohn- oder Pflegeheim möglich.
Sind Patienten:innen zeitweise in einer stationären Einrichtung, wie z.B. auf einer Palliativstation oder in einem stationären Hospiz, übernehmen die Ärzte:innen vor Ort während dieser Zeit die Versorgung
Sowohl Hausärzte:innen als auch Palliativmediziner:innen, können Maßnahmen wie häusliche Pflege oder SAPV verordnen.

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Apotheken

Apotheken welche hier im Netzwerk Partner sind, arbeiten oft schon seit langer Zeit mit Ärzten:innen, Pflege- und SAPV Teams zusammen, welche in der Versorgung Schwerkranker und Sterbender Menschen tätig sind. Anhand ihrer Erfahrungen durch die Zusammenarbeit mit diesen „versorgenden Teams“, wissen diese Apotheken sehr gut Bescheidüber häufig benötigte  Medikamente und Materialien.
Gerade Medikamente in der Palliativmedizin werden oft zeitnah und sehr dringend benötigt. Diese Apotheken haben häufig verordnete  Medikamente oft vorrätig bzw. können diese schnell besorgen.

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Sanitätshäuser / Hilfsmittelversorgung

Sanitätshäuser versorgen Menschen mit medizinischen und technischen Hilfsmitteln um Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern. Es finden Beratungen zu Hilfs- und Pflegemitteln, zu entsprechenden Mobilitätshilfen, orthopädischen Hilfsmitteln, Pflegebetten und -matratzen, Inkontinenzhilfen und medizintechnischem Bedarf statt.

Auch Hilfsmittel anzuschauen und auszuprobieren ist manchmal vor der entsprechenden Verordnung durch Ärzte:innen sinnvoll. So ist es möglich sich einen guten Überblick zu verschaffen und abzuklären welche Hilfsmittel von den Krankenkassen (laut Hilfsmittelkatalog) übernommen werden / bzw. komplett oder teilweise selbst
gezahlt werden müssen!

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Psychosoziale Angebote / Selbsthilfe und Erfahrungsaustausch

Diese sind die zentralen Bestandteile jeder Hospiz- und Palliativversorgung! 
Sie ergänzen die medizinische und pflegerische Betreuung, indem sie seelische, soziale und zwischenmenschliche Bedürfnisse der Patienten:innen und deren Angehörigen / Begleitenden in den Mittelpunkt stellen. 

Diese Angebote stärken das seelische Wohlbefinden und bringen innere Stabilität, unterstützen bei der Bewältigungen von Angst, Trauer, Wut und Hoffnungslosigkeit, versuchen soziale Kontakte und familiären Zusammenhalt zu fördern, begleiten in existenziellen und spirituellen Fragen und können bei der Akzeptanz von Krankheit, Sterben und Abschied helfen.

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Spirituelle Angebote

Solche Angebote umfassen Gespräche über Sinn, Glauben, Hoffnungen und Zweifel. Sie sind unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit.
Es können hierbei Rituale, Gebete oder Segnungen usw. durchgeführt werden, manchmal ist aber auch nur eine stille  Präsenz gewünscht. 
Auch die Trauerbegleitung während der Krankheit (…die Trauer beginnt ab der Diagnosestellung), sowie eine weitere Begleitung der Zu- und Angehörigen nach dem Tod, hat hier Raum und ist oft Thema. 
Das Zulassen von Ängsten und Gefühlen, über bisher unausgesprochene Dinge doch noch zu reden, ein Aussöhnen oder Versöhnen vor dem versterben. 
All diesen „Ballast“ noch ablegen zu können, ist oftmals sehr wichtig für den inneren Frieden eines Menschen.

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Haushaltshilfe / Alltagsbegleitung

Um palliativ erkrankten Menschen ein würdevolles Leben in ihrer vertrauten, häuslichen Umgebung zu ermöglichen, sind solche Hilfsangebote oftmals unerlässlich und sehr wichtig. Es wird unterstützt bei täglichen Aufgaben wie kochen, putzen, waschen und einkaufen… 
Oft entwickelt sich ein sehr vertrautes Verhältnis zu den begleitenden Personen, diese sind sowohl Gesprächspartner:innen als auch Gesellschafter:innen und verbringen oftmals viel Zeit mit den Patienten:innen. 
Ebenso ist durch ein/e Betreuungskraft/Alltagsbegleiter:innen ein kleiner Spaziergang, ein Gottesdienstbesuch, ein Gang zum Friedhof, Besuche in der Nachbarschaft oder einer Veranstaltung noch möglich.
Durch die Übernahme der hauswirtschaftlichen Aufgaben können An- und Zugehörige enorm entlastet werden. Schließlich spielt auch das „Wohlfühlen“ und das „Verbleiben können“ im eigenen Heim, eine sehr wichtige Rolle, und dies ist doch letztlich der Wunsch ganz vieler erkrankter Menschen.

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Ambulante Kinder und Jugendhospizdienste (AKHD) / Ehrenamtliche Begleitung Kinder

Bei einem AKHD  handelt es sich um ein Angebot welches Familien mit lebensverkürzt erkrankten Kindern/Jugendlichen und jungen Erwachsenen beratet, unterstützt und entlastet. Auch hier geht es um eine ganzheitliche Begleitung auf psychosozialer, emotionaler, spiritueller und seelischer Ebene.

Während des gesamten Krankheitsverlaufs, des Abschieds und der Trauer besteht für Familien diese Angebot - und das bereits ab Diagnosestellung!
Deshalb spricht man im Falle einer solchen Begleitung auch vielmehr von einer Lebensbegleitung als von einer Sterbebegleitung!
Dieses Hilfsangebot für die Familien kann Wochen, Monate oder Jahre bestehen.
Der AKHD kann während dieser Zeit Kontakte zu Ärzten und verschiedenen Diensten herstellen, palliativ - pflegerisch beraten, Unterstützungsangebote vermitteln sowie auch Ansprechpartner:in für Schulen, Kitas, Kliniken, Jugendämter usw. sein.    
Auch hier werden, wie beim Ambulanten Hospizdienst für Erwachsene, ehrenamtliche Helfer eingesetzt.
Diese werden durch qualifizierte Fachkräfte ausgebildet und auf dieses Amt vorbereitet. Im weiteren Verlauf, während einer Familienbegleitung, wird das Ehrenamt durch diese Fachkräfte betreut, unterstützt und weitergebildet.  

Das Ehrenamt schenkt Zeit!

Zeit für die erkrankten Kinder und Jugendlichen aber auch für die Geschwisterkinder!
Zeit für Unterstützung und Entlastung im Alltag, aber auch für Gespräche und Fragen der Eltern und Begleitenden!
Zeit da zu sein für diese Familien, in dieser schwierigen Lebenssituation!
Ein AKHD übernimmt keinerlei pflegerische Tätigkeiten.
Es entstehen keine Kosten, das Angebot ist unabhängig von Nationalität und Konfessionszugehörigkeit!

In Stadt und Landkreis Kaiserslautern: 
Hier gehört der AKHD dem “Hospizverein für Stadt und Lankreis Kaiserslautern e.V.” an. 
Eine Beratung erfolgt durch das Team des AKHD. Auch hier ist ein ausführliches Beratungsgespräch Basis für eine koordinierte Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Ihren Familien. 
Wünsche und Bedürfnisse der Familien werden erfasst und Informationen / Kontakte zur Versorgung und Begleitung weitergegeben.
Wichtig sind auch hier die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, diese sind das Herzstück der Arbeit.
Der AKHD koordiniert auf Wunsch deren Einsätze, Zuhause oder in einer Einrichtung.
Es sucht ein passendes “Ehrenamt” aus, stellt den Kontakt zur Familie her und bringt die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen zum Erstbesuch.
Der AKHD ist zuständig für Vorbereitung sowie Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. 
Während der Einsätze, in den Familien, wird das “Ehrenamt” vom AKHD betreut und begleitet, es finden regelmäßige Gruppen- bzw. Einzelgespräche statt.
Bei einer Begleitung durch den AKHD wird immer die Gesamtsituation der Familie berücksichtigt.
Der AKHD ist für Stadt und Landkreis Kaiserslautern zuständig. Er betreut aber zusätzlich noch weit über unseren Landkreis hinaus betroffene Familien (Bei Bedarf, die Zuständigkeit bitte erfragen!), da es nicht soviele AKHD Angebote gibt.  
Eine Beratung / Begleitung ist ab Diagnosestellung möglich und ist kombinierbar mit verschiensten Pflegediensten, -einrichtungen und SAPV Teams, unabhänging von Vereinszugehörigkeit, Konfession…etc.

Kontakte

Ambulante Kinder Pflegedienste (AKPD)

Ein ambulanter Kinderpflegedienst (AKPD) versorgt chronisch kranke, schwerspflegebedürftige oder beeinträchtigte Kinder und Jugendliche in deren häuslichem Umfeld. Ein AKPD ermöglicht so ein verbleiben in der Familie, vermeidet Krankenhausaufenthalte und entlastet Eltern durch medizinische Behandlungspflege (z.B. Beatmung, Tracheostoma, Sondenernährung, Medikamentengabe, Monitoring, Verbandwechsel ….), Grundpflege (z.B. Waschen, Mobilisation…) und kann behilflich sein bei einer pädagogische Betreuung (z.B. Begleitung in Kita/Schule).
So wird eine Verbesserung der Lebensqualität des Kindes und eine Entlastung der Angehörigen erreicht.
Eingesetz werden bei einem AKPD qualifizierte Kinderkrankenpflegekräfte.
Kostenübernahme erfolgt in der Regel über die Krankenkassen/ bzw. die Pflegekassen nach Pflegegradeinstufung. 
Eine Verordnung wird vom zuständigen Kinderarzt/in, Facharzt/in oder ggfs. bei einer Klinikentlassung ausgestellt.

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